Die Atomkraft im Energiekonzept der Bundesregierung
Längere Laufzeiten behindern den Ausbau der Erneuerbaren Energien
massiv und führen zu mindestens zusätzlichen 5000 Tonnen
hochradioaktivem Müll ohne gesicherte Entsorgung.
Die durchschittliche Verlängerung um 12 Jahre bedeutet nicht,
dass alle Atomkraftwerke nach 12 weiteren Jahren abgeschaltet werden.
Denn die Laufzeitverlängerung wird nicht in Jahren, sondern
in Reststrommengen bemessen. Die zusätzliche Reststrommenge,
die mit der aus dem Energiekonzept resultierenden Änderung
des Atomgesetzes(AtG) den Atomkraftwerken in Deutschland zugestanden
wird, beträgt etwa 1.860 TWh.
In der Fassung des AtG 2002 stand den AKW-Betreibern ab dem 1. Januar
2000 eineReststrommenge von 2.623 TWh zur Verfügung. Dieses
Kontingent wird auf 4.480 TWh um etwa 71% ausgeweitet.
Die ab dem 1. Januar 2010 noch verfügbare Reststrommenge (1.114
TWh) wird auf 2.970 TWh, d.h. um etwa 170%
ausgeweitet. Das letzte AKW in Deutschland wird vor diesem Hintergrund
frühestens im Jahr 2037 vom Netz gehen. Dennoch verzichtet
die Bundesregierung auf Sicherheitsnachrüstungen...
.Lesen Sie hier eine Bewertung des BUND zur Atomkraft im Energiekonzept
der Bundesregierung
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